Konventionelle Züchtung aber auch die Nutzung neuer technischer Verfahren wie Mutagenese (u.a. Genome Editing) sind von großer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung starker und nachhaltiger Sorten. So sollten auch die Schutzrechte in der Pflanzenzüchtung beiden Ansätzen gerecht werden und dem Züchter die Wahl lassen, wie er zukünftig arbeiten möchte. Das Prinzip der „Breeders choice“ steht daher im Mittelpunkt der kürzlich konkretisierten KWS IP Position.
Um diese Wahlfreiheit in Zukunft verlässlich in der züchterischen Praxis sicherzustellen, hat es sich KWS zum Ziel gesetzt, bei zukünftigen eigenen Patentanmeldungen im Wege der Selbstverpflichtung noch stringenter zu berücksichtigen, dass konventionelle Züchtung weiterhin auch ohne Lizenznahme möglich ist. Zudem verfolgt KWS eine verantwortungsvolle Strategie mit Blick auf die Patentierung von Grundnahrungsmitteln und Tierfutter.
In diesem Zusammenhang weist KWS darauf hin, dass KWS den Effekt eines kürzlich erteilten Patents zur Verdaulichkeit im Mais (EP3560330) im Sinne der oben genannten Aspekte mittels „Non-Asserts“ (einer Art Freilizenz) eingeschränkt hat. Details zu den Einschränkungen sowie ein Vereinbarungs-Vordruck sind im Katalogbereich auf der KWS "TraitWay" website verfügbar.
Grundsätzlich bietet KWS in Europa bereits seit längerem Zugang zu patentierten Pflanzen-eigenschaften („Traits“) über KWS TraitWay und die Industrie-Lizenzplattformen ACLP für Feldfrüchte und ILP für Gemüse zu fairen Konditionen an.
„KWS unterstützt die Entwicklung umfassenderer und branchenweiter Lösungen, um den Zugang zu patentierten Traits durch einen nahtlosen Technologietransfer in der Pflanzenzüchtung zu erleichtern. Wir sind überzeugt, dass die Pflanzenzüchtung einen offenen und transparenten Ansatz für den Technologie- und Wissensaustausch braucht, um zukünftige Herausforderungen zu bewältigen", sagt Claudia Hallebach, Head of Global Legal and IP bei KWS.