Die Tessner Holding KG, Goslar, hat uns gemäß §§ 21 und 22 WpHG folgende Mitteilung zugesandt:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der KWS SAAT AG, Einbeck, am 12. Juli 2004 die Schwellen von 5 % und 10 % überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 10,61 % beträgt. Diese Stimmrechte sind uns im vollen Umfang nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Einbeck, im Juli 2004
Der Vorstand