KWS begrüßt die Klarstellung des EPA ausdrücklich und setzt ihre Patente in Europa vollumfänglich gemäß der Regel 28 entsprechend um. Erteilte KWS Patente enthalten in Europa einen Disclaimer, der konventionell gezüchtete Pflanzen vom Patentschutz ausnimmt. Diese steht im Einklang mit der langjährigen Position von KWS, welche für eine Regelung des IP-Rechts eintritt, die den weiteren Züchtungsfortschritt und die Diversität sicherstellt.
Die Möglichkeit der Patentierung technologischer Erfindungen im Bereich der Pflanzenzüchtung ist wichtig, weil sie langjährige und kostenintensive Forschungsprojekte ermöglicht und Anreize für deren Finanzierung schafft. Dennoch sollte sich Patentschutz nicht auf Native Traits erstrecken, da hier ein erfinderischer Eingriff durch Menschenhand fehlt.
Um neue Sorten mit besseren Eigenschaften zu züchten, benötigen Züchter eine möglichst breite Vielfalt beim genetischen Ausgangsmaterial. Im Rahmen des Sortenschutzsystems ist die genetische Vielfalt innovativer, kommerzieller Sorten durch die sog. Züchterausnahme frei verfügbar. Enthält eine Sorte jedoch einen patentierten Trait, wird der durch den Sortenschutz gewährleistete Züchtervorbehalt ausgehebelt. Daher spricht sich KWS für eine dahingehende Regelung des IP-Rechtes aus, welches den weiteren Züchtungsfortschritt und die Diversität sicherstellt, so wie es beim Züchtervorbehalt der Fall ist. Landwirte profitieren von Innovationen in der Pflanzenzüchtung, welche die Entwicklung neuer Sorten ermöglichen, die beispielsweise an klimatische Veränderungen angepasst sind und dennoch kontinuierlich hohe Erträge gewährleisten. Gleichzeitig sollten Patente nicht zum Aufbau von Monopolstellungen genutzt werden, sondern vielmehr, um nachhaltige Innovationen zum Nutzen der Gesellschaft zu fördern.