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    Menschenrechte

Unser Engagement und unser Sorgfaltspflichtansatz

Die Achtung der Menschenrechte ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Governance der KWS. KWS bekennt sich nachdrücklich zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte.

Unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht orientiert sich an den Anforderungen des UN Global Compact und folgt den Prinzipien verantwortungsvollen Wirtschaftens. Dabei konzentrieren wir uns auf verschiedene Handlungsfelder, in denen wir als Wirtschaftsunternehmen Einfluss nehmen können.

Wichtige Richtlinien und Kodexe

Unsere Richtlinie zu Menschenrechten konkretisiert die Menschenrechtsverpflichtung unseres Code of Business Ethics und des Code of Business Ethics for Suppliers. Wir führen unsere Geschäfte in einer Art und Weise, die die Rechte und die Würde der Menschen respektiert, und wir erwarten, dass die international anerkannten Menschenrechtsstandards auch von unseren Geschäftspartnern entlang der Wertschöpfungskette respektiert werden.


Unterhalb können Sie die KWS Richtlinie zu Menschenrechten downloaden:

KWS Menschenrechtsrichtlinie (nur EN)

Darüber hinaus verfügen wir über ein umfassendes Paket von Unternehmens Kodexen, in denen wir unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte sowohl in unserem eigenen Betrieb als auch entlang unserer Wertschöpfungsketten unterstreichen.

Die wichtigsten Dokumente sind dabei:

Code of Business Ethics


Code of Business Ethics mehr Download
Code of Business Ethics for Suppliers mehr Download

Umsetzung des Gesetzes über unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und ökologische Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz gilt für KWS ab dem 01.01.2024.

Die Umsetzung des Gesetzes wird durch den Bereich Group Risk & Sustainability Managemant gesteuert. Um potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren, führen wir jährliche und bei Bedarf auch Ad-hoc-Risikobewertungen durch. Auf der Grundlage dieser Bewertungen ermitteln wir die vorrangigen Menschenrechtsbereiche und planen die Umsetzung von Sorgfaltsmaßnahmen, um Menschenrechts- und Umweltrisiken zu verhindern, zu mindern und zu beenden. Weitere Informationen zu unserem Ansatz finden Sie in unserer Richtlinie zu Menschenrechten.

Beschwerdemechanismus

Alle KWS Mitarbeiter sowie die Beschäftigten in unserer Wertschöpfungskette oder andere betroffene Dritte sind aufgefordert, Verstöße gegen unsere Kodizes oder Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie Verletzungen von Verpflichtungen über die Compliance Reporting Channels zu melden.

Weitere Informationen zu unseren Compliance-Meldekanälen und den Link, über den Sie anonym und vertraulich eine Beschwerde einreichen können, finden Sie auf der folgenden Website:

Kontakt

Gabriella Gyori
Gabriella Gyori
KWS Human Rights Officer /
Manager Group Sustainability
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