Niedersachsen
N-Düngung nach Hauptfruchternte bei vorliegendem N-Bedarf bis max. 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha
- Zwischenfrüchte mit Leguminosenanteil bis 30 % bei Saat bis 15.09.* (die Standzeit von Zwischenfrüchten muss mind. 8 Wochen betragen)
I.d.R. kein N-Bedarf unter folgenden Bedingungen
- Langjährig organisch gedüngt (P-CAL-Gehalt >13 mg P/100 g Boden) oder humusreicher Boden (Humusgehalt > 4 %)
- Vorfrüchte, wie z. B. Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln, Körnerleguminosen und Mais
* 31 - 75 % Leguminosen: 30 kg N/ha; > 75 % Leguminosen: kein N-Düngebedarf
Beachten Sie dabei in beiden Bundesländern die Vorgaben innerhalb des Greenings, in Wasserschutzgebieten oder die Inhalte der Landesdüngeverordnungen.