KWS plant Wechsel der Rechtsform und Aktiensplit

Ad-hoc-Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

KWS SAAT SE (ISIN DE0007074007)

Einbeck, 03.09.2018. Aufsichtsrat und Vorstand der KWS SAAT SE haben heute beschlossen, den Wechsel der Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und einen Aktiensplit im Verhältnis 1:5 vorzubereiten.

Im Rahmen des Formwechsels würde die KWS SAAT SE in eine SE & Co. KGaA umgewandelt. Mit dem Formwechsel soll die Fortsetzung der bestehenden Wachstumsstrategie nachhaltig gestärkt werden. In der Rechtsform der KGaA kann die KWS künftige Wachstumsmöglichkeiten noch agiler und flexibler nutzen und dafür benötigtes Eigenkapital aufnehmen, ohne dass der Charakter der Gesellschaft als börsennotiertes Familienunternehmen verloren geht.

Im Zuge des Formwechsels tritt die neu zu gründende KWS SE als Komplementärin in die Gesellschaft ein. Sie wird von Beteiligungsgesellschaften der Aktionärsfamilien C.-E. Büchting und Arend Oetker mehrheitlich getragen. Ihr Vorstand wird mit dem jetzigen Vorstand der KWS SAAT SE identisch sein. Der Formwechsel hat weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleibt erhalten.

Um die Fungibilität der Aktie zu steigern, wird die Durchführung eines Aktiensplits im Verhältnis 1:5 vorbereitet. Gleichzeitig soll eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgen, d.h. Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt. An den Beteiligungsverhältnissen ergeben sich durch den Aktiensplit keine Änderungen. Die Aktionäre brauchen keine Zuzahlungen zu leisten.

Die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über entsprechende Beschlussvorschläge für die kommende ordentliche Hauptversammlung am 14. Dezember 2018 steht noch aus.

Der Vorstand