Der Vorstand der KWS SAAT AG hat am 9.12.2009 beschlossen, im Zeitraum vom 6. bis spätestens 25. Januar 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG eigene Aktien zur Ausgabe von Belegschaftsaktien zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Die Zahl der nach diesem Vorstandsbeschluss zurückzukaufenden Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die Mitarbeiter tatsächlich benötigten Anzahl. Insgesamt werden nicht mehr als 35.000 eigene Aktien zurückgekauft. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist darüber hinaus durch einen Gesamtkaufpreis von 4,2 Millionen Euro begrenzt.
Ferner beschloss der Vorstand der KWS SAAT AG am 9.12.2009, den Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane der Tochtergesellschaften der KWS SAAT AG in der EU-27 (derzeit 29 Personen) die Teilnahme an einem gesonderten Vergütungs-programm anzubieten, das eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter beinhaltet. Im Zeitraum vom 6. bis 22.01.2010 erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, maximal 500 bonusberechtigte KWS Aktien selbstständig an der Börse zu erwerben. Nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist wird ein Bonus in Höhe von 20 % des Monatsdurchschnittskurses der KWS Aktie im Januar 2014 auf jede erworbene KWS Aktie gezahlt.