Der Vorstand der KWS SAAT AG hat am 27.11.2008 beschlossen, im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis spätestens 31. Januar 2009 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG eigene Aktien zur Ausgabe von Belegschaftsaktien zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Die Zahl der nach diesem Vorstandsbeschluss zurückzukaufenden Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die Mitarbeiter tatsächlich benötigten Anzahl. Insgesamt werden nicht mehr als bis zu 30.000 eigene Aktien zurückgekauft. Die Anzahl der Aktien, die erworben werden sollen, ist ferner durch einen Gesamtkaufpreis von 3 Millionen Euro begrenzt.